Im März 2023 wurde in Italien Gesetz zum internen Meldewesen (sog. Whistleblowing) erlassen und damit eine EU-weite Regelung umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden einheitlichen Normen für einen hohen Schutz der Beschäftigten eingeführt, die Verstöße gegen Gesetz und Betriebsordnung melden.
Als Unternehmen ist es unser großes Anliegen, dass jeder aktiv an der Verbesserung unserer Abläufe und Tätigkeiten mitarbeitet. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, auch vertraulich sich an eine unabhängige Stelle zu wenden. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/2023 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umsetzt.
Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:
Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z.B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über folgende Kanäle übermitteln:
In jedem Fall wird Ihre Meldung durch eine unabhängige Stelle bewertet und die weiteren Untersuchungen werden eingeleitet. Wichtig ist, Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und es darf nicht bekannt werden, dass Sie Autor der Meldung waren. Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die Ergebnisse der Bewertung und der etwaigen Untersuchungen schriftlich oder mündlich – in jedem Fall vertraulich – informiert.
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