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Whistleblowing

Im März 2023 wurde in Italien Gesetz zum internen Meldewesen (sog. Whistleblowing) erlassen und damit eine EU-weite Regelung umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden einheitlichen Normen für einen hohen Schutz der Beschäftigten eingeführt, die Verstöße gegen Gesetz und Betriebsordnung melden.

Als Unternehmen ist es unser großes Anliegen, dass jeder aktiv an der Verbesserung unserer Abläufe und Tätigkeiten mitarbeitet. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, auch vertraulich sich an eine unabhängige Stelle zu wenden. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/2023 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umsetzt.

Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:

  • Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- der strafrechtliche Verstöße
  • Normen der Europäischen Union
  • Anweisungen von Vorgesetzten, die gegen die internen Regeln oder Gesetze verstoßen
  • Diskriminierung aufgrund der Religion, dem Geschlecht, der politischen Meinung, der sexuellen Orientierung u.a.
  • Physische und psychische Übergriffe oder Druck
  • Kontinuierliche Verstöße gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes

Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z.B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über folgende Kanäle übermitteln:

  • Digitaler Kanal: Online-Meldungen unter dem Link, Whistleblowing auf der Wolfsgruber-Homepage oder direkt unter https://www.trustwhistle.it/de/wolfsgruber-gmbh.it
  • Mündliche Kanal: Berichterstattung an den zu diesem Zweck ernannten Whistleblowing Officer der Firma IFK-Consulting (erreichbar unter +39 0472 831107 sowie dpo@ifconsulting.com)

In jedem Fall wird Ihre Meldung durch eine unabhängige Stelle bewertet und die weiteren Untersuchungen werden eingeleitet. Wichtig ist, Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und es darf nicht bekannt werden, dass Sie Autor der Meldung waren. Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die Ergebnisse der Bewertung und der etwaigen Untersuchungen schriftlich oder mündlich – in jedem Fall vertraulich – informiert.